- Ihr(e) Verein, Organisation oder Einrichtung hat Ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet.
- Die Verwendung der Spende wird in unserem Geschäftsgebiet eingesetzt.
- Die Spende kann nur für Anschaffungen sprich materielle Güter vergeben werden.
- Die Spende wird für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet
(gem. §§ 51-54 AO). - Ihr(e) Verein, Organisation und Einrichtung oder deren Träger sind berechtigt, eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) auszustellen.
50.000 Euro für "Bildung & Jugendförderung"
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Bitte beachten Sie die Voraussetzungen zur Spendenvergabe:
Mit folgendem Formular bewerben Sie sich für die Spendenaktion "Bildung & Jugendförderung" der Volksbank eG – Die Gestalterbank.
Nach Prüfung Ihrer Angaben werden wir Ihnen zeitnah unsere Entscheidung mitteilen.