Anlagekonto 370/740

Die sichere Geldanlage mit 370/740 Tagen Kündigungsfrist

Nutzen Sie unsere Anlagekonten um sich Ihre Wünsche zu erfüllen.


Überblick

Unsere Anlagekonten bieten Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen sowie die Laufzeit selbst bestimmen.

  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • Keine feste Laufzeit
  • 370 bzw. 740 Tage Kündigungsfrist

Konditionen

Anlagekonto

370 740
Zinssatz
gültig ab: 1.1.2023
 
1,81 % p.a. * 2,11 % p.a. *

EURIBOR Zwölfmonatsgeld / Monatsdurchschnitt  12/2022:  3,02 %

Anlagekonto 370  Abschlag 40% : 1,81 %

Anlagekonto 740  Abschlag 30% : 2,11 %

(Rundungen auf zwei Stellen hinter dem Komma)

Kündigungsfrist Anlagekonto 370  370 Tage
Kündigungsfrist Anlagekonto 740  740 Tage
Freibetrag für Negativzinsen Pro Konto; Nur ein Konto pro Kunde
100.000,00 €
Produktart Kündigungsgeld
Voraussetzung für die Eröffnung eines Anlagekontos ist ein bestehendes Girokonto sowie eine Mitgliedschaft bei der Volksbank eG - Die Gestalterbank.

* Zinsvereinbarung:

Der Zinssatz ist am von der Bundesbank veröffentlichten EURIBOR Zwölfmonatsgeld / Monatsdurchschnitt (Referenz BBK01.SU0343) (Referenzzinssatz) orientiert und ergibt sich aus dem Referenzzinssatz abzüglich eines Abschlags in Höhe von 30 % beim Anlagekonto 740 und 40 % beim Anlagekonto 370 des Referenzzinssatzes.

Durch Orientierung des Vertragszinssatzes an dem Referenzzinssatz kann es zur Berechnung negativer Zinsen kommen. Hierdurch kann es zu einer Verringerung des eingezahlten Kapitals kommen.

Zu den folgenden Terminen passt die Bank den Zinssatz an den an den jeweiligen Tagen gültigen

Referenzzinssatz an:

01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.

Sollte an diesen Stichtagen gegebenenfalls der Referenzzinssatz nicht notiert werden, gilt der letzte davor festgestellte Satz. Der jeweils gültige Zinssatz wird bis auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Bei Vertragsabschluss ist jeweils der Zinssatz des letzten Stichtags maßgebend.

Die Bank wird die Zinsanpassung im Preisaushang veröffentlichen.

gültig ab 01/2023