Darlehensauszahlung

Sie möchten sich Ihr Darlehen auszahlen lassen?

Grundsätzlich kann eine Auszahlung nach Vorlage der vereinbarten Darlehenssicherung - z.B. durch Grundschuldeintragung - erfolgen. Beachten Sie hierzu bitte die Abschnitte "Sicherheiten und weitere Darlehensbedingungen" Ihres Darlehensvertrages.

Was müssen Sie tun?

Für eine Auszahlung ist immer Ihr Auftrag erforderlich. Vordrucke erhalten Sie mit dem Darlehensvertrag. Alternativ bieten wir Ihnen hier den Vordruck zum Download:

Und so geht's weiter

  • Sie schicken uns den Auszahlungsaufrag mit zugehörigen Rechnungen als Verwendungsnachweis
         • per E-Mail an kv-pk@gestalterbank.de oder
         • per Post zu.
  • Wir prüfen Ihren Auftrag und veranlassen die Auszahlung.
  • Wir benachrichtigen Sie über Ihre Auszahlung und senden Ihnen eine Auszahlungsmitteilung zu.

Sie haben weitere Fragen?

Wir sind für Sie da - melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

07721 802-8