Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro und Sortengeschäften von mehr als 2.500 Euro, die über die Reisebank abgewickelt werden, die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag bzw. den Euro-Gegenwert.
Bareinzahlungen über 10.000 Euro
Nachweispflicht ab 8. August 2021
Bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro und Sortengeschäften von mehr als 2.500 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Bei Einzahlungen an unseren Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir oben genannte Geschäfte künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs abwickeln können.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.