Ihr-Energie-Ausweis

Energie-Effizienz bringt bares Geld

Mit dem Gebäude-Energie-Ausweis belegen Sie bei einer Vermietung oder einem Verkauf die Effizienz-Klasse Ihres Gebäudes. Nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sind Hausbesitzer seit 2009 verpflichtet, den Energie-Ausweis Käufern und neuen Mietern auf Verlangen vorzulegen.

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Anschrift der Immobilie für die der Energieausweis ist: