Mit dem Gebäude-Energie-Ausweis belegen Sie bei einer Vermietung oder einem Verkauf die Effizienz-Klasse Ihres Gebäudes. Nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sind Hausbesitzer seit 2009 verpflichtet, den Energie-Ausweis Käufern und neuen Mietern auf Verlangen vorzulegen.