Energie-Ausweis
Energie-Effizienz bringt bares Geld
Mit dem Gebäude-Energie-Ausweis belegen Sie bei einer Vermietung oder einem Verkauf die Effizienz-Klasse Ihres Gebäudes. Nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sind Hausbesitzer seit 2009 verpflichtet, den Energie-Ausweis Käufern und neuen Mietern auf Verlangen vorzulegen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Strom (in Bezug zur Heizenergie),Gas oder Wärme der Bewohner im Haus oder Wohnung verbraucht hat. Er wird auf Grundlage der vergangenen drei Jahresverbrauchsabrechnungen erstellt.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist ein Ausweis, für den man sich die Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin genau anschaut und den energetischen Zustand des Gebäudes und der technischen Anlagen beurteilt.
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