- Garantierte Zusatzrente, ein Leben lang
- Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase
- Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Mit der Direktversicherung unseres Partners R+V Lebensversicherung AG finanzieren Sie Ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel nehmen Sie den Vertrag einfach mit oder führen ihn privat weiter.
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Sie können Beiträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen. Zwar fallen für die Versicherungsleistungen in der Rentenzeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, der Steuersatz ist dann jedoch häufig niedriger als während der Erwerbszeit. Ab Rentenbeginn erhalten Sie durch Ihre Direktversicherung eine zusätzliche, garantierte Rente und dies ein Leben lang. Oder Sie wählen später eine einmalige Kapitalauszahlung.
Die Vorteile Ihrer Direktversicherung
- Sie erhalten ab Rentenbeginn eine garantierte, lebenslange Zusatzrente.
- Sie können statt einer zusätzlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich für Sie um die Vertragsangelegenheiten.
- Sie profitieren von Steuervorteilen und sparen Sozialabgaben in der Ansparphase.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen.
- Zusätzlich können Sie einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mitversichern.
So funktioniert die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Häufige Fragen zur Direktversicherung
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen an. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Ihr Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Form der betrieblichen Altersversorgung er im Unternehmen anbietet. Seit 2019 gilt für neue Verträge zur betrieblichen Altersversorgung übrigens, dass der Arbeitgeber seine gesparten Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Form eines Arbeitgeberzuschusses zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung an Sie weitergeben muss.
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Beiträge anzupassen.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und bitten Sie ihn, einen Teil Ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.
Neben der Direktversicherung gibt es vier weitere Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung: die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er im Unternehmen anbietet. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen an.