- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank eG – Die Gestalterbank und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank eG – Die Gestalterbank besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
- Alexander Müller (Vorsitzender)
- Daniel Hirt
- Nicolas Mayer
- Irmgard Sachsenmaier
- Ralf Schmitt
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat der Volksbank eG – Die Gestalterbank besteht aus 30 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes und 20 Mitglieder von der Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Er prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Kornel Bruder
- Clemens Fleischmann
- Jürgen Gießler (Vorsitzender)
- Markus Grimm
- Bernhard Hertrich
- Petra Hirsch-Kudor*
- Daniel Huber
- Wendelin Huschle*
- Marco Keller*
- Maya Mehlhorn
- Angela Migliazza*
- Clemens Möhrle
- Armin Ossola
- Ingo Österreicher
- Bernd Karsten Rieger*
- Theo Ringwald*
- Dr. Stefan Scheringer
- Alfons Schmälzle (2. stellvertretender Vorsitzender)
- Bettina Schneider
- Susanne Schuh*
- Frank Simone*
- Michael Sommer
- Josef Steidle
- Sabine Steudten*
- Philipp Stier
- Christof Szymitzek*
- Werner Thomann
- Michael Vogel
- Jürgen Waldschütz (1. stellvertretender Vorsitzender)
- Gerd Werner
* Arbeitnehmervertreter
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.